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§ 54 JN (Mayr/Lutschounig)

Mayr/Lutschounig6. AuflNovember 2025

Wert des Streitgegenstandes

 

(1) Für die Berechnung des für die Zuständigkeit maßgebenden Wertes des Streitgegenstandes ist der Zeitpunkt der Anbringung der Klage entscheidend.

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