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§ 50 JN (Mayr/Lutschounig)

Mayr/Lutschounig6. AuflNovember 2025

Gerichtshöfe erster Instanz

 

Vor die Gerichtshöfe erster Instanz gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welche nicht den Bezirksgerichten zugewiesen sind.

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