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zu § 596 ZPO (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter5. AuflMai 2019

Verfahrenssprache

 

Die Parteien können die Sprache oder die Sprachen, die im Schiedsverfahren zu verwenden sind, vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, so bestimmt hierüber das Schiedsgericht.

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