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zu § 571 ZPO (Frauenberger)

Frauenberger5. AuflMai 2019

Verfahren

 

(1) Über rechtzeitig angebrachte Einwendungen ist eine vorbereitende Tagsatzung anzuberaumen. Bei der Anberaumung der ersten und der etwa folgenden Tagsatzungen, sowie bei der Bestimmung von Fristen ist auf die Dringlichkeit der Bestandsachen besonders Bedacht zu nehmen.

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