Die Klage muss insbesondere enthalten:
Die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung;die Bezeichnung des gesetzlichen Anfechtungsgrundes (Nichtigkeits-, Wiederaufnahmsgrund);Die Klage muss insbesondere enthalten:
Die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung;die Bezeichnung des gesetzlichen Anfechtungsgrundes (Nichtigkeits-, Wiederaufnahmsgrund);