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zu § 528a ZPO (Kodek)

Kodek5. AuflMai 2019

Auf die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes über Rekurse ist auch der § 510 Abs 1 letzter Satz und Abs 3 sinngemäß anzuwenden.

[Eingefügt durch ZVN 1983 idF WGN 1989]

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