vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 447 ZPO (Fucik)

Fucik5. AuflMai 2019

In den Ausfertigungen der Urteile ist insbesondere hervorzuheben, dass für die Ergreifung eines Rechtsmittels gegen das Urteil, sowie für das Rechtsmittelverfahren überhaupt die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist.

[Stammfassung, Abs 2 aufgehoben durch 4. GEN]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte