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zu § 425 ZPO (Rechberger/Klicka)

Rechberger/Klicka5. AuflMai 2019

Zweiter Titel
Beschlüsse

 

(1) Sofern nach den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht ein Urteil zu fällen ist, erfolgen die Entscheidungen, Anordnungen und Verfügungen durch Beschluß.

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