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zu § 406 ZPO (Rechberger/Klicka)

Rechberger/Klicka5. AuflMai 2019

Die Verurteilung zu einer Leistung ist nur zulässig, wenn die Fälligkeit zur Zeit der Urteilsschöpfung bereits eingetreten ist. Bei Ansprüchen auf Alimente kann auch zu Leistungen verurteilt werden, welche erst nach Erlassung des Urteiles fällig werden.

[Stammfassung]

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