vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 310 ZPO (Rechberger/Klicka)

Rechberger/Klicka5. AuflMai 2019

Echtheitsbeweis

 

(1) Urkunden, welche sich nach Form und Inhalt als öffentliche Urkunden darstellen, haben die Vermutung der Echtheit für sich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte