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zu § 283 ZPO (Rechberger/Klicka)

Rechberger/Klicka5. AuflMai 2019

(1) Ersuchschreiben, welche wegen einer Beweisaufnahme erlassen werden, die außerhalb des Geltungsgebietes dieses Gesetzes stattfinden soll, können dem Beweisführer auf seinen Antrag behuf Übermittlung an die ersuchte Behörde übergeben werden.

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