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zu § 221 ZPO (Gitschthaler)

Gitschthaler5. AuflMai 2019

Achter Titel
Sonn- und Feiertagsruhe, Fristenhemmung

 

(1) An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Tagsatzungen nicht abgehalten werden.

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