vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu §§ 84-85 ZPO (Gitschthaler)

Gitschthaler5. AuflMai 2019

(1) Soweit in diesem Gesetze nichts anderes angeordnet ist, hat das Gericht die Beseitigung von Formgebrechen, welche die ordnungsmäßige geschäftliche Behandlung eines überreichten Schriftsatzes zu hindern geeignet sind, von Amts wegen anzuordnen. Ein

Seite 752

solcher Beschluss kann durch ein abgesondertes Rechtsmittel nicht angefochten werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte