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zu § 33 ZPO (Fucik)

Fucik5. AuflMai 2019

(1) Personen, welche nicht Rechtsanwälte sind, kann die Partei entweder eine Prozeßvollmacht erteilen, oder sie kann dieselben auch nur für einzelne bestimmte Prozeßhandlungen bevollmächtigen.

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