vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu Art XXIV. EGZPO (Rechberger/Hofstätter)

Rechberger/Hofstätter5. AuflMai 2019

Hat sich das Schiedsgericht rechtskräftig für unzuständig erklärt, oder die Klage auf Grund des Art XIV vorletzter Absatz rechtskräftig zurückgewiesen, so kann das ordentliche Gericht die Verhandlung und Entscheidung dieser Rechtssache nicht ablehnen.

[Stammfassung]

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!