vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu §§ 76b-76c JN (Mayr)

Mayr5. AuflMai 2019

Samt Überschrift („Streitigkeiten über die Vaterschaft“) aufgehoben durch Art III Z 2 AußStr-BegleitG BGBl I 2003/112.

1
Alle Abstammungsangelegenheiten und sämtliche Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern gehören seit der Außerstreitreform nicht mehr in das streitige Verfahren, sondern sind (wenn der verfahrenseinleitende Antrag nach dem 31.12.2004 eingebracht worden ist) im Verfahren außer Streitsachen zu erledigen. Die entsprechenden Zuständigkeitsbestimmungen wurden daher an dieser Stelle beseitigt und eine neue Zuständigkeitsnorm in den dritten Teil der JN (§ 108 und § 114) aufgenommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte