1. Abkürzungen erfolgen generell nach Friedl/Loebenstein/Dax/Liertzer, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)7 (2012). Allgemeinsprachliche bzw fachsprachliche Abkürzungen erfolgen nur soweit, als sie im gegebenen Zusammenhang leicht verständlich sind; sie finden sich dann im Abkürzungsverzeichnis.