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zu § 9 PRG (Keiler)

Keiler3. LfgFebruar 2018

Andere Änderungen des Pauschalreisevertrags

 

(1) Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise andere Inhalte des Pauschalreisevertrags als den Preis dann einseitig ändern, wenn

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