vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 27 Rom II-VO (Neumayr)

Neumayr8. AuflJänner 2026

Artikel 27
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

 

Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, die für besondere Gegenstände Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse enthalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte