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§ 17 IPR-G (Neumayr)

Neumayr8. AuflJänner 2026

Voraussetzungen der Eheschließung

 

(1) Die Voraussetzungen der Eheschließung sowie die der Ehenichtigkeit und der Aufhebung sind für jeden der Verlobten nach seinem Personalstatut zu beurteilen.

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