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§ 26d KSchG (Kathrein/Schoditsch)

Kathrein/Schoditsch8. AuflJänner 2026

Wohnungsverbesserung

 

(1) Verträge über Leistungen zur Sanierung von Wohnräumen sind schriftlich zu errichten, wenn der Besteller Verbraucher ist und sie unter solchen Umständen geschlossen werden, die ihn nach § 3 zum Rücktritt berechtigen.

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