Verbraucherverträge mit Auslandsbezug
(1) Haben die Parteien eines Verbrauchervertrags mit Auslands bezug das Recht eines Staates gewählt, der nicht Vertragsstaat de EWR-Abkommens ist, so ist diese Rechtswahl für die Beurteilung<i>Kathrein/Schoditsch</i> in <i>Bydlinski/Perner/Spitzer</i> (Hrsg), Kommentar zum ABGB<sup>Aufl. 8</sup> (2026) § 13a KSchG, Seite 2671 Seite 2671