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§ 9 KSchG (Kathrein/Schoditsch)

Kathrein/Schoditsch8. AuflJänner 2026

Gewährleistungsrechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; beim Kauf von Waren sowie bei der Bereitstellung digitaler Leistungen ist das Verbrauchergewährleistungsgesetz zu beachten.

[idF BGBl I 2021/175]

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