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ABGB: Kommentar zum ABGB, Bydlinski/Perner/Spitzer
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§ 82 EheG (Koch)
Koch
8. Aufl
Jänner 2026
(1)
Der Aufteilung unterliegen nicht Sachen (§ 81), die
ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder ihm ein Dritter geschenkt hat,
dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten allein oder der Ausübung seines Berufes dienen,
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Stichworte
Ehewohnung, Aufteilung
eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse, Ausnahmen
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eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse, in die Ehe Eingebrachtes
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