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§ 73 EheG (Koch)

Koch8. AuflJänner 2026

d) Begrenzung und Wegfall des Unterhaltsanspruchs / Selbstverschuldete Bedürftigkeit

 

(1) Ein Unterhaltsberechtigter, der infolge sittlichen Verschuldens bedürftig ist, kann nur den notdürftigen Unterhalt verlangen.

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