D. Nichtigkeit der Ehe / I. Nichtigkeitsgründe
Eine Ehe ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den §§ 21 bis 25 dieses Gesetzes bestimmt ist.
D. Nichtigkeit der Ehe / I. Nichtigkeitsgründe
Eine Ehe ist nur in den Fällen nichtig, in denen dies in den §§ 21 bis 25 dieses Gesetzes bestimmt ist.
