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§ 10 EheG (Koch)

Koch8. AuflJänner 2026

Adoption

 

Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen einem Adoptivkind und seinen Nachkommen sowie seinen Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie einerseits und den Adoptiveltern andererseits, solange das durch die Annahme begründete Rechtsverhältnis besteht.

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