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§ 1496 ABGB (Dehn/Vollmaier)

Dehn/Vollmaier8. AuflJänner 2026

Durch Abwesenheit in Zivil- oder Kriegsdiensten, oder durch gänzlichen Stillstand der Rechtspflege, z. B. in Pest- oder Kriegszeiten, wird nicht nur der Anfang, sondern so lange dieses Hindernis dauert, auch die Fortsetzung der Ersitzung oder Verjährung gehemmt.

Literatur:

Jenny/Rastegar, Reichweite der Fristenhemmung gem § 2 1. COVID-19-JuBG, Zak 2023, 104

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