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§§ 1491–1492 ABGB (Dehn/Vollmaier)

Dehn/Vollmaier8. AuflJänner 2026

Einige Rechte sind von den Gesetzen auf eine noch kürzere Zeit eingeschränkt. Hierüber kommen die Vorschriften an den Orten, wo diese Rechte abgehandelt werden, vor.

Wie lange das Wechselrecht einem Wechsel[briefe] zustatten komme, ist in der [Wechselordnung] bestimmt.

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