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§ 1427 ABGB (Koziol/Spitzer)

Koziol/Spitzer8. AuflJänner 2026

Eine Quittung über das bezahlte Kapital gründet die Vermutung, daß auch die Zinsen davon bezahlt worden seien.

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Auch wenn die Quittung nur die Zahlung des Kapitals erwähnt, wird dennoch die widerlegbare Vermutung der Tilgung der Zinsen begründet.

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