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§ 1370 ABGB (Koch)

Koch8. AuflJänner 2026

Der Handpfandnehmer ist verbunden, dem Pfandgeber einen Pfandschein auszustellen, und darin die unterscheidenden Kennzeichen des Pfandes zu beschreiben. Auch können die wesentlichen Bedingungen des Pfandvertrages in dem Pfandscheine angeführt werden.

Literatur:

Eisenberger/Tauß-Grill, Der digitale Pfandschein, RdW 2022, 380

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