Der Schade, welcher aus einem mindern Grade des Versehens oder der Nachlässigkeit verursacht worden ist, wird nach dem gemeinen Werte, den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte, ersetzt. Seite 2131
Literatur:
F. Bydlinski, Probleme der Schadensverursachung nach deutschem und österreichischem Recht (1964);
