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§ 1179 ABGB (Riedler)

Riedler8. AuflJänner 2026

Einbringung des Gesellschaftsvermögens

 

(1) Der Gesellschaftsvertrag ist ein Titel für die Bildung und den Erwerb von Gesellschaftsvermögen. Dessen Einbringung bedarf der jeweils allgemein erforderlichen Übergabe oder Verfügung.

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