Siebenundzwanzigstes Hauptstück
Von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen / Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Siebenundzwanzigstes Hauptstück
Von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen / Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
