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§ 1162c ABGB (Kietaibl)

Kietaibl8. AuflJänner 2026

Trifft beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt.

[idF III. TN]

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