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§ 1110 ABGB (Rassi)

Rassi8. AuflJänner 2026

Wenn bei dem Bestandvertrage kein Inventarium errichtet worden ist; so tritt die nämliche Vermutung, wie bei der Fruchtnießung (§ 518) ein.

Literatur:

Lovrek, Schadenersatz für Prozesshandlungen im Wohnrecht, wobl 2000, 281;

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