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§ 1084 ABGB (Perner)

Perner8. AuflJänner 2026

Ist das Kaufstück übergeben worden, so ist der Kaufvertrag abgeschlossen; er wird aber durch den Eintritt der Bedingung wieder aufgelöst. Bei dem Mangel einer ausdrücklichen Zeitbestimmung wird der bei dem Kaufe auf die Probe angenommene Zeitraum vermutet.

Literatur:

Ch. Rabl, Gefahrtragung, insb 329 ff.

Seite 1644

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