Die Rechte solcher Geschäftsführer sind vorzüglich aus der Urkunde ihrer Bestellung, dergleichen unter Handelsleuten die ordentlich kundgemachte Befugnis der Unterzeichnung (Firma) ist, zu beurteilen.
Vollmacht - Einschränkung
Die Rechte solcher Geschäftsführer sind vorzüglich aus der Urkunde ihrer Bestellung, dergleichen unter Handelsleuten die ordentlich kundgemachte Befugnis der Unterzeichnung (Firma) ist, zu beurteilen.
Vollmacht - Einschränkung
