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Vor §§ 922 ff ABGB (Bydlinski)

Bydlinski8. AuflJänner 2026

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Das geltende ABGB-Gewährleistungsrecht wurde zum 1.1.2002 im Zuge der Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-RL massiv geändert. Damals hatte sich der österreichische Gesetzgeber dazu entschlossen, viele der europäischen Vorgaben im allgemeinen Zivilrecht des ABGB und nur wenige im Verbraucherschutzrecht umzusetzen. Ganz anders verlief der

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Gesetzgebungsprozess im Jahre 2021: Zum 1.1.2022 wurden die RL EU 2019/770 zu digitalen Leistungen (DIRL) und die RL EU 2019/771 zum Warenkauf (WKRL), die zugleich die Verbrauchsgüterkauf-RL aufhob, durch das Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG, BGBl I 2021/175) – verspätet – umgesetzt, dessen Kernstück das neu geschaffene Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) darstellt. Im ABGB und im KSchG wurden nur wenige Normen geändert; im ABGB vor allem die §§ 933 und 933b.

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