Ist ein Verwalter der gemeinschaftlichen Sachen zu bestellen; so entscheidet über dessen Auswahl die Mehrheit der Stimmen, und in deren Abgang der Richter.
Literatur:
Sailer, Wichtige Veränderungen beim Miteigentum, FS P. Bydlinski (2022), 855;
Ist ein Verwalter der gemeinschaftlichen Sachen zu bestellen; so entscheidet über dessen Auswahl die Mehrheit der Stimmen, und in deren Abgang der Richter.
Literatur:
Sailer, Wichtige Veränderungen beim Miteigentum, FS P. Bydlinski (2022), 855;
