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§ 797 ABGB (Sailer/Terlitza)

Sailer/Terlitza8. AuflJänner 2026

Einantwortungsprinzip

 

(1) Niemand darf eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz nehmen. Der Erwerb einer Erbschaft erfolgt in der Regel nach Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens durch die Einantwortung der Verlassenschaft, das ist die Übergabe in den rechtlichen Besitz der Erben.

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