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§ 778 ABGB (Musger)

Musger8. AuflJänner 2026

III. Pflichtteilsermittlung / 1. Ermittlung und Berechnung des Pflichtteils

 

(1) Auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten wird zur Ermittlung des Pflichtteils die gesamte Verlassenschaft genau beschrieben und geschätzt.

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