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§ 769 ABGB (Musger)

Musger8. AuflJänner 2026

II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung / 1. Enterbung / Allgemeines

 

Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.

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