II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung / 1. Enterbung / Allgemeines
Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.
II. Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung / 1. Enterbung / Allgemeines
Enterbung ist die gänzliche oder teilweise Entziehung des Pflichtteils durch letztwillige Verfügung.
