vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 765 ABGB (Musger)

Musger8. AuflJänner 2026

5. Anfall und Fälligkeit

 

(1) Der Pflichtteilsberechtigte erwirbt den Anspruch für sich und seine Nachfolger mit dem Tod des Verstorbenen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte