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§ 480 ABGB (Koch)

Koch8. AuflJänner 2026

Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. / Titel zur Erwerbung

 

Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bei der Teilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.

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