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§ 342 ABGB (Riss)

Riss8. AuflJänner 2026

Was in den vorhergehenden Paragraphen in Rücksicht einer neuen Bauführung verordnet wird, ist auch auf die Niederreißung eines alten Gebäudes, oder anderen Werkes anzuwenden.

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Die Gefährdung durch Niederreißen eines Gebäudes wird wie jene durch Bauführung iSd § 340 geregelt. In § 343 geht es hingegen um die Gefährdung durch die einsturzgefährdete Sache selbst.

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