5. Abschnitt Gerichtlicher Erwachsenenvertreter / Voraussetzungen
Einer volljährigen Person ist vom Gericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen insoweit ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter zu bestellen, als
5. Abschnitt Gerichtlicher Erwachsenenvertreter / Voraussetzungen
Einer volljährigen Person ist vom Gericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen insoweit ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter zu bestellen, als
