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§ 271 ABGB (Stefula)

Stefula8. AuflJänner 2026

5. Abschnitt Gerichtlicher Erwachsenenvertreter / Voraussetzungen

 

Einer volljährigen Person ist vom Gericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen insoweit ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter zu bestellen, als

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