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§ 154a ABGB (Höllwerth)

Höllwerth8. AuflJänner 2026

Nicht-medizinisch unterstützte Fortpflanzung

 

(1) Eine nicht-medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist die Anwendung von nicht von § 1 Abs. 2 FMedG, BGBl. Nr. 275/1992, erfassten Methoden zur Herbeiführung einer Schwangerschaft mit dem Samen einer dritten Person, die ihren Samen wissentlich zu diesem Zweck überlässt.

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