vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27 ABGB (Koch)

Koch8. AuflJänner 2026

Inwiefern Gemeinden in Rücksicht ihrer Rechte unter einer besonderen Vorsorge der öffentlichen Verwaltung stehen, ist in den politischen Gesetzen enthalten.

1
Durch den Verweis auf andere Gesetze warnt § 27 insb vor Einschränkungen der Rechtspersönlichkeit öffentlich-rechtlicher Körperschaften.11 Posch/SK Rz 1; s auch § 867.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte