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zu Art 24 Rom II-VO (Neumayr)

Neumayr7. AuflJänner 2023

Artikel 24
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

 

Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.

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